Noplex – Bekämpfungsmaßnahmen von Schädlingen
Sprüh- und Stäubeverfahren
Viele Insekten können, wie beispielsweise Wespen, Ameisen oder Fliegen, mittels Sprüh- und Stäubegeräten bekämpft werden. Die einzelnen Bekämpfungsmaßnahmen werden vom jeweiligen, sachkundigen Schädlingsbekämpfer vor Ort individuell und auf den Schädling speziell, kategorisch ausgewählt und es wird sich immer für die Bekämpfungsmaßnahme entschieden, die am geringsten die Umwelt belastet. Im Sprühverfahren können z.B. Wespen in Rollladenkästen bekämpft werden, ebenso können sie mit einem Stäubegerät behandelt werden, wenn sich beispielsweise die Wespen ihr Nest in einem Mauerwerk an der Hausfassade in ca. 3-4 Meter Höhe angesiedelt haben und das Nest schwer erreichbar ist. So wird dann, mittels Verlängerungsstäben, die Lanze, aus der das Insektizid herausgestäubt wird, in die Einflugsschneise, an den Nesteingang so nahe wie möglich gehalten und die Bekämpfung kann ausgeführt werden. Als weiteres Beispiel lässt sich eine Fliegenbekämpfung auf einer Mülldeponie oder einer Kompostanlage ausführen. Diese Bereiche sind prinzipiell immer mögliche Brut- und Rastplätze für Fliegen und eine Bekämpfung als solche ereignet sich hierfür als sinnvoll. Die Bekämpfung wird dabei im Vollschutzanzug ausgeführt, Vollschutzanzug, Handschuhe sowie Atemschutzmaske (P3-Filter) und das Insektizid, die Spritzmittellösung, wird aus einer Motorspritze herausgespritzt. Während dieser Bekämpfung dürfen sich keine weiteren Personen auf dem Areal befinden, denn eine mögliche Kontamination anderer Gegenstände durch beispielsweise witterungsbedingten Faktoren, wie Wind oder Regen, können eintreten.Gelverfahren
Im Gelverfahren können beispielsweise Schaben (Kakerlaken), Ameisen oder Silberfischchen bekämpft werden. Der Vorteil dieser Bekämpfungsmaßnahme ist, dass sowohl das Ködermaterial direkt an Spuren und Laufwegen direkt platziert werden kann, als auch die Effektivität dieser Bekämpfungsmaßnahme spricht für dieses Verfahren. In Ausnahmefällen oder aufgrund eines sehr starken Befalls müssen 2 Bekämpfungen im Gelverfahren durchgeführt werden. In der Regel jedoch ist diese Bekämpfungsart sehr effektiv und umweltfreundlich, da lediglich kleine stecknadel ähnlich große Insektizidpunkte gesetzt werden müssen. Gerne beraten wir Sie über das Gelverfahren, das in der unserer Schädlingsbekämpfung im Rhein-Main-Gebiet Anwendung findet. Eine Bekämpfung gegen Schaben oder Silberfischchen kann beispielsweise in einem Badezimmer, im Küchen- oder Heizungskeller auftreten, da diese Bereiche ein großes Wärme- und Feuchtigkeitpotenzial haben. Bei Schaben ist zusätzlich wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Jungtiere, auch juvenils genannt, nach dem Schlüpfen aus ihrem Oothek (Eipaket) ihre Adulten (Eltern), die bereits von solchen Insektizidpunkten gefressen wurden und gestorben sind, auffressen und ebenso an dem Wirkstoff vollenden.Köderverfahren
Bei diesem Verfahren können die Schadnager, die Mäuse und Ratten, bekämpft werden. Hierbei ist es wichtig, folgende Punkte zu beachten:
- Ködermaterial muss sich ausschließlich in fest verriegelten Boxen befinden, Boxen fest montieren
- Köderstationen kennzeichnen, Dokumentation durchführen
- Warnzettel zur Bekämpfung mit Gegenmittel am Bekämpfungsobjekt anbringen
- Nachkontrolle nach RMM-Gesetz nach 10-14 Tagen
- Bei Abschlusskontrolle muss, sofern keine Mäuse- oder Rattenaktivitäten vorhanden sind, das Ködermaterial mit Wirkstoff gegen ein wirkstofffreien Köder = Non-Tox-Köder ausgewechselt werden, dies muss dokumentiert werden
Für eine Bekämpfung von Wirbeltieren ist nach §4 Tierschutzgesetz ein Sachkundenachweis erforderlich, was zu bedeuten hat, dass nur Sachkundige die Nagetiere abtöten dürfen.
Schlagfallen Einsatz
Der Einsatz von Schlagfallen tritt meist in hochsensiblen Bereich auf, wie in Küchen, auf stationären Einrichtungen oder in lebensmittelverarbeitenden Betrieben, die genau dies gesetzlich vorschreiben. Dieses System kann als permanentes Kontrolling-System, also als Überwachungssystem, eingesetzt werden. Hierfür müssen folglich die Schlagfallen jedoch ungespannt, das heißt also nicht einsatzbereit sein. Denn sobald die Fallen gespannt sind, sind regelmäßige Kontrollen der Schlagfallen erforderlich, dies reglementiert strengstens das Tierschutzgesetz.HACCP-System
Jedes Unternehmen oder jeder Betrieb, welches mit Lebensmitteln umgeht, das heißt verarbeitet, liefert, transportiert oder verkauft, ist nach der EU-Verordnung 852/2004, der Lebensmittelhygieneverordnung, dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen, Kontrollen durchführen zu lassen, die den Betrieb auf Hygieneschwachstellen, möglichen baulichen Mängeln und auf Schädlingsbefall kontrolliert.
Hierzu bieten wir Ihnen gerne persönlich ein individuelles Angebot speziell auf Ihr Unternehmen an.